§ 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

Vorherige Fassung
Aktuelle Fassung (1. Januar 2024)

Stand: 2025

Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung.

Begründung der Gesetzesänderung

Stand: 2025

Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung.