§ 73 Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens

Vorherige Fassung
Aktuelle Fassung (1. Januar 2024)

Stand: 2025

Die Änderung in Absatz 2 bewirkt einen dynamischen Verweis in die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Begründung der Gesetzesänderung

Stand: 2025

Die Änderung in Absatz 2 bewirkt einen dynamischen Verweis in die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.