§ 43 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler

Vorherige Fassung
Aktuelle Fassung (1. Januar 2024)

Stand: 2025

Der Musterbauordnung folgend, werden die bisherigen Sätze 1 bis 3 aus Absatz 1 in den
§ 47 (Wohnungen) überführt. Es handelt sich um eine gesetzessystematische Änderung.

Begründung der Gesetzesänderung

Stand: 2025

Der Musterbauordnung folgend, werden die bisherigen Sätze 1 bis 3 aus Absatz 1 in den
§ 47 (Wohnungen) überführt. Es handelt sich um eine gesetzessystematische Änderung.