§ 89 Örtliche Bauvorschriften

Vorherige Fassung
Aktuelle Fassung (1. Januar 2024)

Stand: 2025

Neben einer redaktionellen Änderung in Absatz 1 Nummer 2, wird in Absatz 2 der Verweis auf
§ 13b BauGB gestrichen. Die genannte Vorschrift ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen.

Begründung der Gesetzesänderung

Stand: 2025

Neben einer redaktionellen Änderung in Absatz 1 Nummer 2, wird in Absatz 2 der Verweis auf
§ 13b BauGB gestrichen. Die genannte Vorschrift ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen.